+41 (0) 41 781 52 80 info@systec-lab.ch

AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich und Geltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Systec Schweiz GmbH in Cham, nachfolgend als Systec bezeichnet, für den Verkauf, Lieferung von Produkten und Leistungen.
2. Gültigkeit
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit Systec, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Systec erfolgen ausschliesslich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung anerkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten Systec nicht, auch wenn nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Systec diese schriftlich bestätigt. Im Falle von unterschiedlichem Verständnis zwischen der übersetzten und deutschen Originalversion ist letztere die rechtlich
verbindliche.
3. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht gegenteilig bestätigt. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte sowie sonstige eistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist. Mündliche, schriftliche oder durch Datenübertragung erteilte Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von Systec schriftlich bestätigt worden sind oder wenn die Ware und Rechnung an den Käufer versandt worden sind. Sondervereinbarungen oder –wünsche, z.B. spezielle Verpackung o.ä., sind in jedem Auftrag explizit zu wiederholen. Für den Kunden beschaffte sogenannte Nicht-Lagerartikel resp.
Beschaffungsartikel können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Jeder Auftrag wird schriftlich bestätigt.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde schafft rechtzeitig die Voraussetzungen dafür, dass Systec die Leistungen ausführen kann. Dazu gehören insbesondere der Zugang von Systec zum Betriebsstandort sowie die Bereitstellung der
Gebäudeinfrastruktur wie Strom, Wasser, Druckluft, Abfluss, IT-Netzwerk, etc. sowie (bei Bedarf) Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der erforderlichen Qualität gemäss den technischen Vorgaben von Systec. Wenn erforderlich, stellt der Kunde dem Systec Mitarbeiter Schutzausrüstung zur Verfügung. Dazu gehören Schutzbrille, Laborkittel, Schuhüberzug, Handschuhe etc.. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, kann Systec nach schriftlicher Ansetzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen (einschliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn). Der Kunde darf Produkte von Systec nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwenden. Dazu muss er vollumfänglich qualifiziertes und geschultes Personal einsetzen und sämtliche regulatorischen Vorschriften beachten, die mit der Benutzung der Produkte verbunden sind.
5. Preise & Zahlungsbedingungen
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abgabepreise in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie alle sonstigen Gebühren, Abgaben und Steuern. Die Rechnungsstellung erfolgt in Schweizer Franken zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Lieferungen erfolgen ab unserem Lager in der Schweiz oder direkt ab Werk in Deutschland. Die Versandkosten inkl. Verpackungsmaterial werden
nach Aufwand, Versandart, Grösse und Gewicht berechnet. Versand- und Verpackungskosten von Materiallieferungen werden von Systec entsprechend dem Lieferumfang in Rechnung gestellt und nur auf Anfrage
vorab angegeben. Der Mindestbestellwert beträgt CHF 80.- exkl. MwSt. Sofern keine andere Zahlungsart vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (= Auslieferdatum) ohne
jeden Abzug zahlbar. Vorkasse oder Teilzahlungen werden vereinbart nach Auftragsgrösse ab CHF 80’000.00. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bankkonto gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze zu verlangen. Eine Skontogewährung entfällt grundsätzlich, auch wenn Vorauszahlung oder Zahlung ohne Inanspruchnahme eines Zieles erfolgt. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung können wir Vorauszahlung oder Garantien verlangen. Vorauszahlung kann auch verlangt werden, wenn die Zahlungsfrist von Rechnungen überschritten wird oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; in diesen Fällen können auch eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen werden. Sollten bei Sammelrechnungen einzelne Positionen streitig sein, ist der Käufer dennoch zur fristgerechten Zahlung der unstreitigen Positionen verpflichtet. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Systec. Bei Zahlungsschwierigkeiten eines Kunden steht es Systec frei, die Restmenge zu liefern.
6. Lieferungen & Leistungen
Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können bei Aufgabe der Bestellung vom Kunden gewünscht werden. Die Systec ist stets bemüht, die auf der Auftragsbestätigung spezifizierte Lieferzeit einzuhalten, unter Voraussetzung der rechtzeitigen Lieferung durch deren Lieferanten. Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Kunde keine Rechte oder Ansprüche auf
Schadloshaltung. Der Versand erfolgt ab Lager Schweiz oder direkt ab Werk in Deutschland. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung vom Systec Lager auf den Kunden über. Lieferungs- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen oder anderer unvorhergesehener Umstände – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln usw. – hat Systec bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen des Käufers sind
ausgeschlossen. Äusserlich erkennbare Beschädigungen, Verluste oder Mängel müssen vor Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf den Lieferpapieren angebracht werden. Bei Paketsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete der Schaden durch das Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich beim Auspacken herausstellen, ist der Transportträger oder die Systec unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen. Packmaterialien und beschädigte Produkte sind möglichst in unverändertem Zustand bis zur Tatbestandsaufnahme zu belassen. Eine Versicherungspflicht übernimmt Systec nicht.
7. Wartung & Reparatur
Produkte, die regulatorischen Vorschriften unterliegen, sind gemäss den von Systec definierten Anforderungen und durch qualifiziertes Personal zu warten, ansonsten erlischt jegliche Gewährleistung. Der Kunde darf nur Originalersatzteile von Systec verwenden. Werden andere Teile verwendet, kann die Leistung der Produkte nicht sichergestellt werden und die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Die Systec bietet Wartungs- und Instandhaltungsverträge in verschiedenen Varianten an. Die vereinbarte Variante ergibt sich aus dem individuell mit dem Kunden vereinbarten Wartungs- und Instandhaltungsvertrag. Mit dem Abschluss des Wartungs- und Instandhaltungsvertrags anerkennt der Kunde diese Vereinbarung als Vertragsbestandteil. Diese Vereinbarung ersetzen alle früheren Versionen davon. Der Umfang der von Systec zu erbringende Dienstleistung ist jeweiligen im Wartungs- und Instandhaltungsvertrag definiert. Der Vertrag dauert ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die beidseitige Kündigungsfrist beträgt drei Monate und muss schriftlich erfolgen. Den Zeitpunkt der Wartung oder der Reparatur wird mit dem Kunden vereinbart. Wartungsarbeiten und Behebungen von Störungen an dem im Wartungs- und Instandhaltungsvertrag aufgeführten Vertragsprodukt erfolgen innerhalb der normalen Arbeitszeiten am Montag-Freitag zwischen 08:00-17:00. In Notfällen auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten. Wartungen ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden mit einem zu dem Zeitpunkt gültigen Zuschlag berechnet. Der Zeitaufwand für allfällige Sicherheitsschulungen, welche für den Zugang von Systec zum Betriebsstandort zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich Systec Schweiz GmbH
Gewerbestrasse 8
CH-6330 Cham
Telefon 041 781 52 80 info@systec-lab.ch Seite 2 von 4
©Systec Schweiz GmbH 2024 Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
www.systec-lab.ch
ist, wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Systec behält sich vor die entstandenen Kosten und/oder Mehraufwand, welcher durch einen fehlenden Parkplatz entsteht, der zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die Systec führt nur Wartungs- und Reparaturarbeiten an den vereinbarten Anlagen durch. Die Zuständigkeit endet bei den hausseitigen Anschlüssen (Stromanschluss, Wasseranschluss, Druckluftanschluss, Abflussanschluss etc.). Wenn die vereinbarte Leistung aufgrund einer Pflichtverletzung durch den Kunden (siehe Punkt Nr. 4) nicht erbracht werden kann, behält sich Systec vor, die entstandenen Fahrtkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8. Prozessvalidierung
Die Validierung der Produktionsprozesse im Kundenbetrieb gemäss den anwendbaren regulatorischen Vorschriften obliegt dem Kunden. Dafür erforderliche Leistungsprüfungen führt der Kunde selbstständig durch.
Gegebenenfalls wird Systec den Kunden bei der Prozessvalidierung im Rahmen eines separaten Service- oder Validierungsvertrages unterstützen.
9. Beanstandungen, Rücksendungen, Gewährleistung und Haftung
Der Käufer prüft unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, ob Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Bei ordnungsgemässer Überprüfung feststellbare Mängel und bei Lieferung
von anderen als den bestellten Produkten oder Mengen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet werden. Auf Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten besteht grundsätzlich kein Garantieanspruch. Für ausgewechselte Ersatzteile leistet die Systec eine Garantie von 6 Monaten. Reklamationen über geleistete Servicearbeiten müssen innerhalb 8 Tagen nach dem Besuch des Technikers der Systec schriftlich mitgeteilt werden. Nachträglich erhobene Einsprachen sind für das Werk unverbindlich. Unterlässt der Käufer die fristgerechte Beanstandung, gilt die Lieferung als genehmigt. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Vor einer möglichen Rücksendung der Ware ist immer eine schriftliche Zustimmung von Systec einzuholen. Rücksendungen ohne schriftliche Genehmigung werden nicht akzeptiert. Nicht-Lagerartikel oder Sonderanfertigungen sind von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen. Für Rückgaben oder Stornierungen von Artikeln in ungewöhnlich grosser Bestellmenge gelten die Rücknahmekonditionen des jeweiligen Herstellers zuzüglich entstehender Umtriebe. Allfällige Gutschriften werden nicht zurückerstattet. Waren können nur in einwandfreiem Zustand originalverpackt, bei Geräten mit Garantieschein und Betriebsanleitung franko Sitz Systec angenommen werden. Die Berechnung der Rücksendung erfolgt auf Basis des Nettowarenwertes. Etwaiger Minderwert der Ware sowie Rabatt und Inbetriebnahme Kosten werden in Abzug gebracht. Angebrochene Packungen, Nichtlagerartikel und Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder aufgrund von Mängeln der Vertragsware oder –Dienstleistungen sind ausser im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. In jedem Falle sind Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Mängeln der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Waren, welche nicht rechtzeitig oder mit Mängeln behaftet geliefert worden sind. Technische Änderungen bzw. Verbesserungen der Produkte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Technische Angaben auf Systec, in Katalogen oder Prospekten sind ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich. Anwendungstechnische Beratungen erfolgen nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und sind unverbindlich. Systec entbinden die Kunden nicht davon, die Eignung der Produkte für die vorgesehen Zwecke zu überprüfen. Insbesondere lehnt Systec eine Haftung für die Verletzung irgendwelcher Schutzrechte Dritter vollumfänglich ab.
10. Garantie
Gewährleistung und Garantie erlöschen vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Systec Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Bei Apparaten beginnt die Gewährleistungsfrist vom Tage der Lieferung und wird mit der Garantie oder Gewährleistungsdauer auf den Lieferdokumenten festgehalten. Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Bei offensichtlich nachweisbaren Material- oder Fabrikationsfehlern, welche innerhalb der Garantiefrist gemeldet werden, werden Geräte kostenlos instand gestellt. Für Ersatzteile, die nicht durch Systec oder den Hersteller eingebaut wurden sowie für Glasbruch wird keine Garantie geleistet. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Käufer seine Vertragspflicht nicht einhält. Für Dienstleistungen haftet Systec ausdrücklich nur für die sorgfältige Ausführung. Weitergehende Ansprüche sowie Kausalhaftung,
Haftung für Folgeschäden oder für etwaige Einnahmeausfälle sind ausgeschlossen.
11. Schutzrechte
Durch den Kauf von unseren Produkten wird keine Lizenz an irgendeinem unserer Schutzrechte erworben. Die Ausfuhr unserer Waren kann zu Verletzungen von Schutzrechten Dritter führen. Für solche Fälle lehnt Systec jegliche Haftung ab.
12. Haftungsausschluss
Alle Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Vertragsaufhebung oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare und unmittelbare Schäden. Für entstandene Schäden, welche durch äussere Einflüsse (Bsp. falsche Wasserqualität etc.) oder durch falsche Bedienung (Bsp. falsche Programmwahl, falsche Parameter etc.) entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Auf die Sterilität des sterilisierten Materials und das Resultat einer Qualifizierung wird keine Haftung übernommen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
14. Gerichtsstand & Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand Sitz der Systec Schweiz GmbH. Auf alle Vertragsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Cham, Januar 2024